Baumkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Die visuelle Baumkontrolle sollte zweimal im Jahr durchgeführt werden. Der jeweilige Baum ist dabei einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand im Sinne der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden. Hierbei wird der Baum auf Schäden im Wurzel, Stamm oder Kronenbereich überprüft. Als Basis dienen die FLL-Baumkontrollrichtlinien. Durchgeführt wird die Kontrolle durch unseren FLL zertifizierten Baumkontrolleur.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner